AGB

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kyffhäuser Maschinenfabrik Artern GmbH

Otto-Brünner-Straße 4, 06556 Artern, Germany

Telefon: +49 (0) 34 66 / 21 75 65
Fax: +49 (0) 34 66 / 21 75 66
E-Mail (neu): info@kma-artern.de

Hier können Sie sich die AGB’s als PDF herunterladen:

  1. Allgemeines
    Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Folglich sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten unserer Verkaufsunterlagen nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  2. Preisstellung
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk Artern ausschließlich Verpackung und Transport sowie ausschließlich der Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (Nachweisliche Irrtümer bezüglich der Preisstellung und dergleichen berechtigen uns zur Richtigstellung)
  3. Liefer- und Leistungsbedingungen
    Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien reglungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören z. B. Streik, Aussparung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich davon benachrichtigen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
  4. Zahlungsbedingungen
    Warenlieferungen und sonstige Leistungen (Lohnarbeiten, Montagen Reparaturen usw.) sind spätestens zahlbar zu den in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag, in Ermangelung eines solchen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und frei unserer Bankverbindung. Zahlungsrückstände und Wechselzahlungen schließen eine Skontozahlung aus. Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch, wenn der Käufer verspätete oder mangelhafte Lieferungen geltend macht. Eine Verrechnung der Gegenansprüche mit Ihnen ist nach Rücksprache möglich. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer wird über die Art der Verrechnung informiert. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von der Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche festgestellt geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  5. Urheber- bzw. Schutzrechte
    Sämtliche Rechte an Kostenanschlägen; Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor; sie sind vertraulich zu behandeln und auf Verlangen zurückzugeben.
  6. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird oder verzögert der Käufer die Absendung, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Versandvorschriften werden von uns beachtet; für günstigste Verfrachtung wird keinen Haftung übernommen. Angelieferte Waren sind entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen oder wenn es sich um Teillieferungen handelt. Die Rechte des Käufers aus unserer Mängelhaftung bleiben hiervon unberührt. Mengenabweichungen vom Lieferschein bzw. Packzettel oder der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu melden.
  7. Gewährleistung
    Der Verkäufer leistet bei nachfolgenden Punkten Gewähr, durch kostenlose Behebung der Mängel an der Ware bzw. der Leistung, die nachweislich innerhalb des Gewährleistungszeitraumes auf einen Fehler unsererseits beruhen. (Prospektangaben stellen in keinem Fall zugesicherte Eigenschaften der gelieferten Ware dar.)

    • Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer bzw. mit der Inbetriebnahme.
    • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
      • Waren, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel an der Ware, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.
      • Mängel an Waren, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anormalen Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnder Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
      • Mängel an Waren, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
      • Waren, an der Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
      • Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit der Ware unerheblich sind.
    • Die Behebung des von uns als gewährleistungspflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch einwandfreie Ware ersetzten. Die ersetzte Ware geht in unser Eigentum über.
    • Der Garantieanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit geltend gemacht werden. Hierfür ist die betroffene Ware mit dem Original-Kaufbeleg, der die Abgabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer vollständig vorzulegen oder einzusenden. Sendet der Käufer die waren an den Verkäufer ein, liegen Transportkosten und -risiko beim Käufer
    • Durch unsere Gewährleistungsbehebung wird die Gewährleistungsfrist für die Ware weder verlängert noch erneuert
    • Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung alter vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen bzw. Leistungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. An die Stelle der gelieferten Waren tritt im Falle der Weiterveräußerung der Anspruch gegen den Drittabnehmer. Dieser Anspruch gilt ohne weiteres als an uns abgetreten, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretungserklärung bedarf. Auf Verlangen hat der Besteller genaue Auskunft über die Anschrift der Drittabnehmer sowie Höhe und Fälligkeitstag seiner Forderungen zu erteilen. Wenn die durch unser Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die hieraus vorhandenen Übersicherungen nach seiner Wahl freizugeben. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen, wenn von uns gelieferte Waren gepfändet werden oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwalt
    Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Verfahrensverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch Wechsel- oder Scheckklagen, ist Erfurt. Ausländische Firmen können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Alle Rechtsbeziehungen mit ausländischen Firmen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe, dass das einheitliche Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) keine Anwendung findet. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner enthaltenen Daten zu verarbeiten, soweit es nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
  10. Sollte eine dieser Bestimmungen aus irgend einem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Kundenmeinungen

„Es ehrt uns, dass ihr uns bei euren Referenzen an 2.ter stelle habt!

Wir sind nach wie vor von euer Zentrifugen-Qualität und Leistung begeistert!“

R. Barta der Brauerei Gusswerk GmbH, Österreich

Hohe Kompetenz auch bei diesen Marken: